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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13 (https://dejure.org/2013,16830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.06.2013 - 1 M 59/13 (https://dejure.org/2013,16830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 1 M 59/13 (https://dejure.org/2013,16830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 44a VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Vorbeugender Eilrechtsschutz vor einer Auswahlentscheidung bei einer Beförderungsauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorbeugenden Eilrechtsschutz eines Bewerbers schon vor einer Auswahlentscheidung bei einer Beförderungsauswahl bei Vorliegen lediglich einer verwaltungsinternen Zwischenentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Grundsätzlich kein vorbeugender Eilrechtsschutz vor einer Auswahlentscheidung bei einer Beförderungsauswahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. April 2006 in dem Verfahren 2 VR 2.05 ( Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33 ).

    In Wahrheit begehrt der Antragsteller damit unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine - jedenfalls derzeit noch - nicht erfolgte Auswahlentscheidung, d. h. gegen eine verwaltungsinterne Zwischenentscheidung, gegen die er sich gemäß § 44a VwGO nicht isoliert wenden kann, weil es sich um eine bloße Verfahrenshandlung in Bezug auf die später erst noch zu treffende Auswahlentscheidung handelt ( siehe insoweit auch: BVerwG; Beschluss vom 6. April 2006, a. a. O. ).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Insbesondere ist der Eingriff in den Bewerbungsverfahrensanspruch unterlegener Bewerber aus Gründen der beamtenrechtlichen Ämterstabilität mit dem Grundrecht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nur dann vereinbar, wenn unterlegene Bewerber ihren Bewerbungsverfahrensanspruch vor der Ernennung in der grundrechtlich gebotenen Weise gerichtlich geltend machen können ( siehe: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes nur den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. z. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Das Eilverfahren nach § 123 VwGO ist prinzipiell geeignet, den aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG resultierenden Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern ( vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. z. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Nichts Anderes gilt für den - hier gegebenen Fall - der Konkurrenz zwischen Beamten und Beschäftigten ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 - und Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13
    Nichts Anderes gilt für den - hier gegebenen Fall - der Konkurrenz zwischen Beamten und Beschäftigten ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 - und Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 1 M 102/22

    (Bewerbungskonkurrenz um das Amt eines Wehrleiters einer Freiwilligen Feuerwehr

    Der Antragsteller begehrt hier - entgegen seinem Beschwerdevorbringen - unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die erst noch zu treffende Auswahlentscheidung, ohne jedoch ein besonderes (qualifiziertes) Rechtsschutzinteresse hierfür im Einzelnen darzulegen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 1 M 59/13 -, juris Rn. 5 ).

    Der Dienstherr darf den ausgewählten Bewerber indes erst ernennen, wenn feststeht, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung innerhalb angemessener Frist nicht gestellt wurde oder ein dahingehend gestellter Antrag aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keinen Erfolg hatte (siehe zum Vorstehenden: ( siehe: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2013, - 1 M 59/13 -, juris [m. w. N.] ).

    Vielmehr liegt diesen lediglich - wie die Beschwerde letztlich selbst einräumt - ein vorbereitender Vermerk mit einem Wahlvorschlag bzw. Beschlussvorschlag mit Begründung vor ( vgl. auch: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2013, a. a. O., Rn. 8 ).

    Es ist nicht Sache des Antragstellers, letztlich im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes schon den verwaltungsinternen Ablauf zu beeinflussen, insbesondere bereits den Inhalt von internen Beschlussvorlagen zu bestimmen bzw. bestimmen zu lassen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2013, a. a. O., Rn. 11 ).

    Dem Antragsteller ist vielmehr zuzumuten, die ihm schriftlich mitzuteilende Entscheidung der zuständigen Organe der Antragsgegnerin über die Stellenbesetzung abzuwarten und innerhalb der zuzusichernden Zwei-Wochen-Frist rechtzeitig um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2013, a. a. O., Rn. 12 ).

  • VG München, 11.12.2023 - M 5 E 23.621

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

    Die Antragstellerin begehrt vorliegend daher unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die erst noch zu treffende Auswahlentscheidung, ohne jedoch ein besonderes (qualifiziertes) Rechtsschutzinteresse hierfür im Einzelnen darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 6 CE 21.3272 - juris Rn 13; B.v. 25.1.2021 - 3 CE 20.3148 - DRiZ 2021, 202, juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, B.v. 23.12.2005 - AN 11 E 05.03716 - juris Rn. 22; ähnlich VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 20.404 - juris Rn. 19).

    Der Antragstellerin ist es vielmehr zuzumuten, die Auswahlentscheidung des Antragsgegners abzuwarten und erst im Fall der Nichtauswahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 10 f.).

  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

    Die Antragstellerin begehrt vorliegend daher unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Antragstellung erst noch zu treffende Auswahlentscheidung, ohne jedoch ein besonderes (qualifiziertes) Rechtsschutzinteresse hierfür im Einzelnen darzulegen (vgl. OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, B.v. 23.12.2005 - AN 11 E 05.03716 - juris Rn. 22; ähnlich VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 20.404 - juris Rn. 19).

    Der Antragstellerin ist es vielmehr zuzumuten, die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens sowie die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin abzuwarten und erst im Fall der Nichtauswahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. ebenso OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 10 f.).

  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3828

    Vorgezogenes Altersruhegeld, Kein Rechtschutzbedürfnis für vorläufigen

    Der Antragsteller begehrt vorliegend daher unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Antragstellung erst noch zu treffende Entscheidung, ohne jedoch ein besonderes (qualifiziertes) Rechtsschutzinteresse hierfür im Einzelnen darzulegen (vgl. OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, B.v. 23.12.2005 - AN 11 E 05.03716 - juris Rn. 22; ähnlich VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 20.404 - juris Rn. 19).

    Dem Antragsteller ist es vielmehr zuzumuten, die Verbeischeidung seines Antrages abzuwarten, um dagegen gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. ebenso OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 10 f.).

  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 3 CE 20.3148

    Kein vorbeugender Rechtsschutz im Hinblick auf eine erst noch zu treffende

    Vielmehr begehrt er hier unzulässigerweise vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die erst noch zu treffende Auswahlentscheidung, ohne jedoch ein besonderes (qualifiziertes) Rechtsschutzinteresse hierfür im Einzelnen darzulegen (vgl. OVG LSA, B.v. 17.6.2013 - 1 M 59/13 - juris Rn. 5).
  • VG Neustadt, 16.10.2017 - 5 L 1140/17

    Verwaltungsprozessrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Eine einstweilige Anordnung, die auf vorbeugenden Rechtsschutz gerichtet ist, verlangt daher ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 13 B 238/17 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 1 M 59/13 -, juris; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 104).
  • VG Schleswig, 30.08.2022 - 12 B 42/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Die von der Antragstellerin gerügte Entscheidung des Antragsgegners, sie im Auswahlverfahren nicht zu berücksichtigen, stellt eine verwaltungsinterne Zwischenentscheidung nach § 44a VwGO dar, gegen die sie sich nicht isoliert wenden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2013 - 1 M 59/13 -, juris Rn. 11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 CE 20.3148 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 15.09.2021 - 6 V 317/21

    Geschlechterparitätische Besetzung der Berufungskommission - Berufungskommission;

    Der Vorschlag der Berufungskommission und die Übernahme des Vorschlags durch das Rektorat der stellen Handlungen im Laufe des Auswahlverfahrens dar, die dieses nicht abschließen, sodass Rechtsschutz grundsätzlich erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens zulässig ist (BVerfG, Beschl. v. 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.09.2013 - 1 M 59/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschl. v. 30.04.2009 - 7 CE 09.661, 7 CE 09.662 -, BeckRS 2009, 100005 Rn. 23; VG München, Urt. v. 25.05.2020 - M 5 E 20.404 -, juris Rn. 19 ff. und Urt. v. 21.05.2015 - M 5 E 15.1163 -, juris Rn. 20 ff.; VG Mainz, Beschl. v. 19.12.2018 - 1 L 1135/18.MZ -, juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 L 412/15 -, juris Rn. 11 ff.).
  • VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18

    Auswahl, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Bewerbung, Bewerbungsverfahren,

    Ein vorbeugender Rechtsschutz besteht insoweit nicht (so allgemein in leicht abgewandelter Ausgangssituation: OVG S-A, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 1 M 59/13 -).
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